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Nachtrag, Samstag 03 April 2021
Sehr geehrte Funktionäre und Vorstände der Landesverbände!
Hier noch ein Nachtrag zur Rechtsgültigkeit der Bundesausschüsse Leistung (BA-L) und Bildung (BA-B). In den ungeordneten Unterlagen von Michael Sandner befand sich das anhängige Schreiben des AG Wiesbaden vom 05.01.2021. Darin teilt das Vereinsregister die Notwendigkeit der korrekten Ermächtigung von Bundesausschüssen in der Satzung mit. Die Aufnahme eines sich laufend ändernden Strukturplans als Satzungsbestandteil wäre unsinnig, da dann jede Änderung des Strukturplans als Satzungsänderung behandelt werden müsste. Richtiger wäre, die Bundesausschüsse korrekt zu ermächtigen und die Aufgaben des BA-L und BA-B in der Satzung zu verankern.
Als Fazit ist somit festzuhalten: Die konstituierenden Sitzungen der Bundesausschüsse und die Regelungen im Strukturplan müssen zunächst in die Satzung übernommen werden, um für unsere Arbeit bindend zu werden. Den Bundesausschüssen mangelt es an einer Ermächtigungsgrundlage, da die Aufgaben der Bundesausschüsse in der Satzung festgelegt sein müssen. Entsprechende Satzungsänderungen wird die Satzungskommission nach Ostern erarbeiten.
Mit dartsportlichen Grüßen
Axel Krauss
Präsident
Deutscher Dart-Verband e.V.
Sitz/Register: AG Wiesbaden VR 2202
Vorstand: Axel Krauss, Manuel Kramer, Ralf Schricker
Hohenwaldeckstr. 15
81541 München
Tel.: +49 89 62030270
Fax: +49 89 62030279
Mobil: +49 1717506671
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Web: www.deutscherdartverband.de
Axel Krauss
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