Hallo werte Vereinsvorsitzende,
ab dem 01.08.2020 gibt es Lockerungen für den Sport.
Laut telefonischer Auskunft beim LSB-H beziehen sich diese Lockerungen nur auf Sportvereine.
Gaststätten und Kneipen – welches die meisten Spielstätten unserer Vereine sind – sind davon ausgenommen.
Dort greift weiterhin die Gaststättenverordnung.
Welche Auflagen diese haben, erfragt bitte bei Eurem Wirt.