Lockerungen ab 01.08.2020

Hallo werte Vereinsvorsitzende,

 ab dem 01.08.2020 gibt es Lockerungen für den Sport.

 Laut telefonischer Auskunft beim LSB-H beziehen sich diese Lockerungen nur auf Sportvereine.

Gaststätten und Kneipen – welches die meisten Spielstätten unserer Vereine sind – sind davon ausgenommen.

Dort greift weiterhin die Gaststättenverordnung.

Welche Auflagen diese haben, erfragt bitte bei Eurem Wirt.

 

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