Sportausschuss

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 Sportausschuss

Dem Sportausschuss gehören an:

  • der HDV-Sportwart mit 1 Stimme
  • der HDV-Jugendwart mit 1 Stimme
  • der HDV-Inklusionsbeauftragte mit 1 Stimme
  • die gewählten Vertreter (Ligaobleute) der HDV-Ligen mit je 1 Stimme
  • die Sportwarte der Regionalen Dartsportvereine mit je 1 Stimme - bis zur Satzungsänderung durch die nächste Delegiertenversammlung

Sport- und Jugendwart werden von der Delegiertenversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.

Der Sportausschuss hat nach Bedarf, aber mindestens einmal im Geschäftsjahr zu Sitzungen zusammenzutreten. Ferner ist eine Sitzung einzuberufen, wenn dies 50% der Sportausschussmitglieder beantragen. Der HDV-Sportwart leitet und beruft die Sitzung ein. Die Einberufung erfolgt mit einer Frist von 14 Tagen. Es können auch Online-Abfragen oder Online-Beschlüsse ohne Einberufung stattfinden. Im Falle der Verhinderung des HDV-Sportwart tritt an seine Stelle ein Vertreter des Präsidiums.

Dem Sportausschuss obliegt insbesondere:

  • das Sportgeschehen im HDV unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen zu organisieren und zu koordinieren
  • die im Interesse des Sportbetriebes sowie des Lehr- und Ausbildungswesens notwendigen und zweckmäßigen Maßnahmen vorzuschlagen und nach deren Billigung durch die zuständigen Gremien zu verwirklichen.
  • die Einhaltung der Sport- und Wettkampfordnung zu überwachen und Unsportlichkeiten, die im Verbandsbereich begangen werden, zu verfolgen - und soweit erforderlich - ein Verfahren beim Rechtsausschuss einzuleiten.

Anträge (Änderung eines Paragraphen mit Gegenüberstellung "alt"/"neu" und einer Begründung) an den Sportausschuss können gestellt werden von:

  • dem HDV-Präsidium
  • den Mitgliedern des HDV
  • den Mitgliedern des Sportausschusses

 

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