die gewählten Vertreter (Ligaobleute) der HDV-Ligen mit je 1 Stimme
die Sportwarte der Regionalen Dartsportvereine mit je 1 Stimme – bis zur Satzungsänderung durch die nächste Delegiertenversammlung
Sport- und Jugendwart werden von der Delegiertenversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Der Sportausschuss hat nach Bedarf, aber mindestens einmal im Geschäftsjahr zu Sitzungen zusammenzutreten. Ferner ist eine Sitzung einzuberufen, wenn dies 50% der Sportausschussmitglieder beantragen. Der HDV-Sportwart leitet und beruft die Sitzung ein. Die Einberufung erfolgt mit einer Frist von 14 Tagen. Es können auch Online-Abfragen oder Online-Beschlüsse ohne Einberufung stattfinden. Im Falle der Verhinderung des HDV-Sportwart tritt an seine Stelle ein Vertreter des Präsidiums.
Dem Sportausschuss obliegt insbesondere:
das Sportgeschehen im HDV unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen zu organisieren und zu koordinieren
die im Interesse des Sportbetriebes sowie des Lehr- und Ausbildungswesens notwendigen und zweckmäßigen Maßnahmen vorzuschlagen und nach deren Billigung durch die zuständigen Gremien zu verwirklichen.
die Einhaltung der Sport- und Wettkampfordnung zu überwachen und Unsportlichkeiten, die im Verbandsbereich begangen werden, zu verfolgen – und soweit erforderlich – ein Verfahren beim Rechtsausschuss einzuleiten.
Anträge (Änderung eines Paragraphen mit Gegenüberstellung „alt“/“neu“ und einer Begründung) an den Sportausschuss können gestellt werden von: